Unser Angebot

Eingriffe in Natur und Landschaft sind per Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu kompensieren.

Ausgleichspflichtigen fehlen jedoch durch den stetig anwachsenden Flächenverbrauch und Interessenkonflikte mit alternativen Nutzungen meist geeignete Optionen. Standorte von hohem ökologischem Wert oder Potenzial sind schlicht nicht verfügbar. Die umgesetzten Maßnahmen werden zwangsläufig teils klein dimensioniert, isoliert betrachtet und sind dann durch eine fehlende Vernetzung nur eingeschränkt ökologisch wirksam.

In unserer Region bieten wir für dieses Problem nun eine Lösung. Das Vorhaben richtet den Fokus ganz im Sinne des Leitbildes des LK Wittmund (Link) auf die Qualität der Kompensationsmaßnahmen und wird an diesem prädestinierten Standort einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung der heimischen Lebensräume leisten.

Mit Vertragsabschluss treten Eingreifer ihre Kompensationsverpflichtungen gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr vollständig und dauerhaft an uns ab. Die Übertragung der Verpflichtung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden und wird von diesen anerkannt.

Planungssicherheit

Unser „Rundum-Sorglos-Paket“ bietet eine feste Kalkulationsgrundlage für Maßnahmenträger, da alle Kosten für Planung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eingepreist sind. Folgekosten oder weitergehende Verpflichtungen werden vertraglich ausgeschlossen und auf uns übertragen.

/

Fokussierung auf das Wesentliche

Eingreifer können ihre kompletten Ressourcen ihren eigentlichen Projekten und Planungen widmen, während wir unsere Kraft auf den Naturschutz und die geforderten Ausgleichsmaßnahmen fokussieren.

*

Echte Kompensation

Die Standortvorteile sind unbestritten und werden hier noch ausführlich beschrieben – im Ergebnis wird eine Maßnahme mit extrem hohem ökologischem Nutzen und enger regionaler Biotopvernetzung stehen. Hiermit können sich ausgleichspflichtige Privatpersonen und Institutionen nicht nur zu 100% identifizieren, sondern eine Beteiligung auch in der Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Insbesondere für öffentliche Institutionen oder für Maßnahmen, die unter Verwendung von Ersatzgeldern umgesetzt werden, sehen wir die perfekte Möglichkeit, der oben beschriebenen Zwickmühle zu entkommen und der geforderten Erhöhung der ökologischen Qualität von Kompensationsmaßnahmen in großem Umfang nachzukommen.

N

Verfügbarkeit

Sowohl die Größe der arrondierten Fläche als auch die Lage und der kritische Ausgangszustand gewährleisten eine umfangreiche Aufwertung, so dass eine hohe Anzahl an Ökowerteinheiten (ÖWE) verfügbar sein wird. Auch für zukünftige Eingriffe kann somit frühzeitig und ohne großen personellen und organisatorischen Aufwand die erforderliche Kompensation sichergestellt werden.

Nachhaltigkeit

Regelmäßige Effizienzkontrollen und Korrekturmaßnahmen in enger Abstimmung mit der UNB sind in diesem arrondierten Gebiet viel zielführender als dies in vielen kleinen Mosaik-Maßnahmen möglich wäre. Sie gewährleisten, dass es sich um eine dauerhafte, „auf Ewigkeit“ angelegte ökologisch wirksame Kompensation handelt.

1

Überregional

Trotz der Forderung, Kompensation im gleichen Naturraum umzusetzen, sehen wir überzeugende Argumente, diese im Einzelfall auch überregional anzuerkennen. Aufgrund fehlender Optionen besteht heute in vielen Landkreisen ein hoher faktischer Bedarf an einer räumlichen Entkopplung von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen. Da das GeestenReich den übrigen Forderungen nach einer Erhöhung der Maßnahmenqualität und einer verbesserten Vernetzung in hohem Maße gerecht wird, verstehen wir uns hier als attraktive Variante. Daher freuen wir uns über jede Kontaktaufnahme auch aus den angrenzenden Gemeinden und Landkreisen.