Standortvorteile
Jede Kompensationsmaßnahme kann maximal so erfolgreich sein, wie es die Voraussetzungen in dem zugrunde liegenden Gebiet erlauben.
Wir sehen auf unseren Flächen ein großes Potenzial, durch eine weitreichende Renaturierung, vielfältige eigendynamische Prozesse anzustoßen, so dass sich die Natur hier wieder frei entfalten kann:
Die zu erwartende Vernetzung mit unmittelbar angrenzenden und umliegenden Biotopen ist eines der Hauptkriterien für die hohe Erwartungshaltung.
Als Vorranggebiet wird die Fläche zwecks Erhalt der Lebensraumstrukturen und Vernetzung vielfältiger gefährdeter Lebensräume im Landschaftsrahmenplan hervorgehoben. Das Plangebiet liegt in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft, insbes. auch als geeigneter Suchraum mit erster Priorität für die Bildung von Flächenpools.
Unter ökologischen Gesichtspunkten haben die Flächen einen minderwertigen Ausgangszustand mit einer überwiegend sehr eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Dagegen stellt die Lage auf einem Geestrücken mit den nährstoffarmen Böden eine wichtige Lebensgrundlage für viele heimische Kleintiere dar. Viele solcher Sandbiotope wurden in den vergangenen Jahrzehnten von Wäldern überwachsen, bebaut oder überdüngt, so dass entsprechende Lebensräume in dieser Form kaum noch vorhanden sind. Durch die angrenzenden Moore ergibt sich zudem eine spannende Lagebeziehung, durch die sich eine große Artenvielfalt und Biodiversität entwickeln kann.
Eine wichtige Erkenntnis für den ökologischen Wert von Kompensationsmaßnahmen stellt die generelle Annahme dar, dass groß angelegte Projekte in der Regel zu einem größeren Erfolg führen. Dies ist selbstverständlich eine generelle Annahme, aber alle Beteiligten sind sich einig, dass in der Arrondierung von etwa 65 Hektar für dieses Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bereits bestehenden 14 Hektar großen FFH-Gebiet eine außerordentliche Kraft liegen wird.
Durch die Lage im Trinkwasserschutzgebiet wird die Erhöhung der Qualität des Grundwassers und teilweise Wiedervernässung positive Einflüsse auf die Trinkwassergewinnung haben.
Weitere Vorteile
Vernetzungsmöglichkeiten durch Integration in Biotopverbundsystem
Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ist das Naturschutzgebiet Schwarzes Meer, ein Gebiet der „Flora-Fauna-Habitatrichtline (FFH)“ und zugehörig zum Europäischen Schutzgebietssystem „Natura 2000“. Von den benachbarten Maisäckern werden stetig nährstoffreiche Stäube und Aerosole (Gülle, Pflanzenschutzmittel) in das Schutzgebiet geweht. Es steht außer Frage, dass diese Einträge die Erhaltung der wertbestimmenden Lebensraumtypen und –arten langfristig in Frage stellen. Für die langfristige Qualitätssicherung des Gebietes ist die Entwicklung eines möglichst breiten Pufferstreifens von großer Bedeutung. Daher stellt die Planung eines Ökokontos auf diesen Flächen eine einmalige Chance dar, das FFH-Gebiet dauerhaft vor negativen Einflüssen zu schützen.
Für das Zielgebiet ergeben sich durch diese unmittelbare Nähe zu einem ökologisch hochwertigen Gebiet starke Vernetzungspotenziale und Chancen einer hohen Biodiversität. Es besteht die realistische Chance, mittelfristig auch in den Flächen des Ökokontos eine Qualität zu erreichen, die dem Standard der FFH- Lebensraumtypen entspricht.
Darüber hinaus wird das Vorhaben durch die unmittelbare Nähe zu den Feuchtbiotopen am Fuhrenkamper Graben, am Hungerbrooksmoor sowie weiteren benachbarten Restmoorparzellen substantiell zur Umsetzung des im Niedersächsischen Weg vorgesehenen Biotopverbundes in einer an seltenen Tier- und Pflanzenarten reichen Sandlandschaft leisten.
Die hohe Bedeutung des Gesamtraumes für den Naturschutz und das Potenzial, das in diesem Gebiet steckt, werden auch vom Landschaftsrahmenplan anerkannt und hervorgehoben. Ein dort beschriebenes Planungsziel ist eine weiträumige Unterschutzstellung zum Erhalt der Lebensraumstrukturen und Vernetzung vielfältiger gefährdeter Lebensräume.
Die Flächen sind also nicht nur aufwertungsfähig, sondern insbesondere auch aufwertungswürdig.
Trinkwasserschutzgebiet
Wie inzwischen weithin bekannt ist, stellt die hohe Düngeintensität in Europa heute eine enorme Belastung in Form von erhöhten Nitratwerten im Grundwasser dar. Auch Pestizide oder wie in unserem Gebiet die intensive Entwässerung schaffen in Verbindung mit einer zunehmenden Trockenheit in den Sommermonaten potenzielle Probleme. Folgende Aussagen auf der Internetseite vom „BUND Niedersachsen“ verdeutlichen die angespannte Lage:
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- „Die intensive Landwirtschaft belastet Niedersachsens Grundwasser und Umwelt.“
- „Die aktuellen Nährstoff- und Nitratberichte bestätigen: Das Grundwasser in Niedersachsen ist mit
gesundheitsschädlichem Nitrat belastet und es gibt keine Anzeichen für eine Verbesserung.“
- „Grund dafür ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive
Landwirtschaft.“
Das Plangebiet liegt im Trinkwasserschutzgebiet III B in unmittelbarer Nähe zum Trinkwasserbrunnen der GEW Wilhelmshaven. Eine hohe Belastung durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel wird auch hier kritisch gesehen. Es ist unstrittig, dass die Bedingungen für die Trinkwassergewinnung durch das Vorhaben unmittelbar profitieren wird.
Das Plangebiet: Als Kompensationspool prädestiniert
Bewertung gemäß der „Arbeitshilfe Bevorratung Kompensationsflächen und -maßnahmen“ NLWKN, Fachbehörde für Naturschutz unter Bezug auf Wilhelm Breuer*
1.
Flächen müssen aufwertungsfähig und aufwertungsbedürftig sein
Unstrittig, insbesondere aufgrund der aktuellen intensiven Ackerland-Nutzung und zukünftigen Vernetzungsmöglichkeiten mit dem „Schwarzen Meer“.
2.
Maßnahmen dürfen nicht im Widerspruch zur Landschaftsplanung stehen
Vorhaben deckt sich vollständig mit dem Landschaftsrahmenplan LK Wittmund, dem regionalen Raumordnungsplan und dem Landschaftplan-Entwurf Friedeburg.
3.
Flächen und Maßnahmen müssen dauerhaft gesichert sein
Kann durch privat-wirtschaftliche Verträge und über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch sichergestellt werden.
4.
Ausgangszustand der Flächen muss dokumentiert sein
Erledigt durch die Thalen Consult GmbH. Teile der Dokumentation sind Bestandteil dieser Website.
5.
Es kommen nur freiwillige Maßnahmen in Frage
Unstrittig.
6.
Öffentliche Fördermittel dürfen nicht in Anspruch genommen werden
Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ist nicht geplant.